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Kein Kamin Verbot für 2024!

Die Diskussionen um die Nutzung von Kamin- und Kachelöfen haben in den letzten Monaten für Verunsicherung unter vielen Eigenheimbesitzern gesorgt. Angesichts der Einführung neuer Gesetze und Vorschriften im Bereich der Heiztechnologien entstand die Befürchtung, dass ab 2024 ein generelles Verbot für den Betrieb und Einbau dieser beliebten Wärmequellen in Kraft treten könnte. Doch eine genaue Betrachtung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zeigt, dass die Sorgen um ein Kamin Verbot unbegründet sind.

GEG und Einzelraumfeuerstätten: Eine wichtige Unterscheidung

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu Beginn des Jahres 2024 rücken Fragen zur Zukunft dezentraler Heizsysteme in den Fokus. Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung, dass das GEG sich ausschließlich auf zentrale Heizungsanlagen bezieht und primär den Einsatz fossiler Brennstoffe reguliert. Kaminöfen, Kachelöfen sowie Heizkamine, die mit festen Brennstoffen wie Holz betrieben werden, sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Solange diese den aktuellen Umweltstandards entsprechen, steht ihrem Einsatz nichts im Wege.

Die 1. BImSchV und ihre Auswirkungen auf bestehende Feuerstätten

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Novellierung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die seit 2010 gilt. Sie verlangt, dass Feuerstätten, die vor bestimmten Stichtagen installiert wurden und die aktuellen Emissionsstandards nicht erfüllen, bis Ende 2024 ausgetauscht oder entsprechend nachgerüstet werden müssen. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Umweltbelastung durch Feinstaub und andere Emissionen zu reduzieren. Moderne Feuerstätten sind daher so konzipiert, dass sie den Holzverbrauch und die Schadstoffemissionen deutlich senken.

Nachhaltiges Heizen mit Holz

Trotz der Diskussionen um die Umweltbelastung durch das Heizen mit Holz, zeigt sich, dass dies bei richtiger Anwendung und unter Nutzung nachhaltiger Ressourcen eine umweltfreundliche Alternative sein kann. Die Nutzung von Restholz aus der Forstwirtschaft und die Produktion von Holzpellets aus Sägeresten sind Beispiele für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem natürlichen Brennstoff. Moderne Verbrennungstechnologien und Feinstaubfilter tragen zudem dazu bei, die Emissionen und den Feinstaubausstoß signifikant zu reduzieren.

Zukunftssicher Heizen: Welche Kaminöfen sind erlaubt?

Der Fokus vieler Hausbesitzer liegt auf der Frage, welche Anforderungen Kaminöfen erfüllen müssen, um auch nach 2024 betrieben werden zu dürfen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die zweite Stufe der BImSchV, die strenge Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid für neu installierte Feuerstätten festlegt. Konkret dürfen diese nicht mehr als 0,04 g/m³ Feinstaub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid emittieren. Besitzer müssen Feuerstätten, die sie nach dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen haben, an diese Anforderungen anpassen. Ältere Geräte, die Betreiber vor diesem Stichtag installiert haben, erhalten unter bestimmten Umständen Bestandsschutz, sofern sie die geforderten Grenzwerte bei der letzten Messung nicht überschreiten. Welche Kamine genau von diesen Regelungen ausgenommen sind, erfahren Sie detailliert in unserem vorherigen Beitrag.

Zusätzlich zu den Emissionsgrenzwerten ist für die Installation neuer Kaminöfen die Abstimmung mit dem zuständigen Schornsteinfeger entscheidend. Dieser prüft, ob die Anlage den technischen Anforderungen entspricht und fachgerecht installiert wird. Eine regelmäßige Wartung und Inspektion der Feuerstätten durch Fachpersonal ist ebenfalls essenziell, um die Einhaltung der Umweltstandards sicherzustellen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

TM Bolz Kaminkassetten und Kamineinsätze für Deutschland, Österreich und die Schweiz

TM Bolz mit Sitz in Gronau im Dreieck Münster, Osnabrück und Essen ist Ihr Partner rund um die Verarbeitung von Metall und die Entwicklung und Herstellung von Kaminen und Heizeinsätzen. Haben Sie weitere Fragen zu Kaminsystemen, Heizkassetten und Kamineinsätzen oder benötigen Sie individuelle Beratung für die Modernisierung Ihres Kachelofens? Dann melden Sie sich bei uns! Schreiben Sie uns eine Mail an info@tm-bolz.de oder rufen Sie uns unter der 0171 77 277 84 an. Alternativ können Sie uns auch direkt über unser Kontaktformular schreiben.